
Ratgeber
Auf den großen bayerischen Volksfesten gibt es feste Familientage mit halben Fahrpreisen. Wer die richtige Tageszeit wählt, Gehörschutz einpackt und die Jugendschutzregeln kennt, kommt entspannt durch den Tag.
Fast jedes große bayerische Volksfest legt ein oder zwei Tage fest, an denen Fahrgeschäfte und Stände günstiger sind. Auf dem Oktoberfest sind das 2026 die beiden Familiendienstage 22. und 29. September. Die Stadt München formuliert es so: bis 19 Uhr gelten ermäßigte Fahr-, Eintritts- und Verkaufspreise. Wie hoch der Nachlass ausfällt, entscheidet jeder Betrieb selbst.
Auf den anderen Festen ist die Regel meist klarer:
Auf dem Oktoberfest lohnt zusätzlich die Mittagswiesn: Montag bis Freitag bieten die Zelte meist zwischen 11 und 15 Uhr günstigere Gerichte an.
Vormittags ist auf jedem Volksfest am meisten Platz. Die Fahrgeschäfte auf der Wiesn öffnen wochentags um 10 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen um 9 Uhr. In den ersten beiden Stunden gibt es kaum Schlangen, die Schausteller haben Zeit, und in den Zelten geht es deutlich leiser zu als am Abend.
Als Faustregel gilt: Wochentag, erste Festwoche, vor 15 Uhr. Ab dem späten Nachmittag füllt sich das Gelände, ab etwa 17 bis 18 Uhr wird es in den Gassen eng, und am Abend übernehmen die Erwachsenen das Fest.
Die vollsten Tage sind die Samstage und, auf dem Oktoberfest, der 3. Oktober. Wer mit Kinderwagen unterwegs ist, streicht diese Tage besser — nicht nur wegen des Gedränges, sondern weil dann ein Kinderwagenverbot gilt.
Mindestgrößen und Altersgrenzen legt nicht die Stadt fest, sondern der Betreiber des jeweiligen Geschäfts auf Grundlage der Zulassung. Sie hängen an der Körpergröße, weil Bügel und Rückhaltesysteme darauf ausgelegt sind. Der Aushang an der Kasse ist verbindlich, auch wenn das Kind sich für groß genug hält.
Typische Staffelung auf einem bayerischen Volksfest:
Der TÜV-Verband rät, Kinder auf schnell drehenden Geschäften eher nach innen zu setzen, weil dort geringere Fliehkräfte wirken, und vor dem Start zu prüfen, ob der Bügel wirklich geschlossen ist. Geprüft wird jede Anlage nach dem Aufbau, das ersetzt aber nicht den eigenen Blick auf die Sicherung.
Die Oide Wiesn ist der historische Bereich im Südteil der Theresienwiese. Sie ist der einzige Teil des Oktoberfests mit Eintritt: 4 Euro für Erwachsene, Kinder bis 14 Jahre frei, ab 21 Uhr freier Eintritt für alle. Wer eine Schwerbehinderung ab einem Grad von 50 nachweist, zahlt ebenfalls nichts.
Ruhiger ist der Bereich aus zwei Gründen. Erstens ist er abgetrennt, und der Eintritt bremst den Durchgangsverkehr. Zweitens fehlen die modernen Hochgeschwindigkeitsgeschäfte. Stattdessen stehen dort nostalgische Anlagen wie der Kettenflieger von 1919 oder die Fahrt ins Paradies aus den fünfziger Jahren. Eine Fahrt kostet dort rund 1,50 Euro statt der 4 bis über 10 Euro auf dem großen Teil.
Für Familien praktisch sind das Museumszelt mit freiem Eintritt und kostenlosem Kinderprogramm, das Münchner Marionettentheater und der Limogarten, in dem mitgebrachtes Essen erlaubt ist.
Auf dem Oktoberfest gibt es das Familien-Platzl an der Straße 3/Ost mit Holzboden, Kinderwagengarage, Wickeltischen, Kindertoiletten und einer Mikrowelle. Im Museumszelt der Oide Wiesn läuft täglich ein kostenloses Programm für Kinder ab etwa sechs Jahren: Kinderschminken, Ballonkünstler, Drehorgel, Hochrad und eine Schnitzeljagd zur Schaustellergeschichte.
Ponyreiten gibt es in München nicht mehr. Der zuständige Stadtratsausschuss beschloss 2021 ein Verbot für Feste, Dulten und Jahrmärkte auf städtischen Flächen, gültig seit 1. Januar 2024. Außerhalb Münchens ist das Angebot vereinzelt noch zu finden.
Wer ein Fest sucht, bei dem Kinder nicht Publikum, sondern Hauptsache sind, fährt zu den historischen Kinderfesten:
Ein volles Festzelt am Abend liegt in derselben Größenordnung wie Konzerte und Sportveranstaltungen, für die der TÜV-Verband 90 bis 120 Dezibel angibt. Schon ab 85 Dezibel kann das Gehör Schaden nehmen. Bei Kindern setzen Fachleute die Grenze niedriger an, etwa bei 80 Dezibel, was ungefähr einem Rasenmäher entspricht.
Praktisch heißt das: Für den Vormittag auf dem Gelände braucht es meist keinen Gehörschutz, für ein volles Zelt am Abend schon, und zwar für jedes Kind, das mitgeht. Empfohlen werden Kapselgehörschützer oder Stöpsel mit einem SNR-Wert zwischen 30 und 37 Dezibel, mit CE-Kennzeichnung und geprüft nach DIN EN 352. Entscheidend ist der Sitz — ein Bügel, der nicht dicht abschließt, bringt wenig.
Auch einzelne Fahrgeschäfte sind laut. Wer den Gehörschutz ohnehin dabei hat, setzt ihn dort auf, wo das Kind von selbst die Ohren zuhält.
Für Festzelte gilt das Jugendschutzgesetz wie für jede Gaststätte. Nach § 4 JuSchG darf der Aufenthalt Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet, oder wenn sie zwischen 5 und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt ohne Begleitung zwischen 24 und 5 Uhr nicht gestattet werden.
Beim Alkohol unterscheidet § 9 JuSchG zwei Gruppen: Bier, Wein, weinähnliche Getränke, Schaumwein und Mischungen daraus dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden. Alle anderen alkoholischen Getränke, also Spirituosen und Gebranntes, dürfen an Kinder und Jugendliche generell nicht abgegeben werden, auch nicht mit 17. Nur für die erste Gruppe gibt es eine Ausnahme: Begleitet eine personensorgeberechtigte Person den Jugendlichen, ist Bier oder Wein ab 14 zulässig. Eine erziehungsbeauftragte Person genügt dafür nicht.
Auf dem Oktoberfest kommt die städtische Oktoberfestverordnung dazu, und die ist strenger als das Bundesgesetz: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich ab 20 Uhr nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person auf der Festwiese aufhalten. Kindern unter 6 Jahren ist der Aufenthalt in Bierzelten ab 20 Uhr ganz untersagt, auch mit den Eltern.
Was in die Tasche gehört:
Beim Kinderwagen ist die Lage auf dem Oktoberfest klar geregelt. Die Oktoberfestverordnung verbietet Kinderwagen samstags und am Tag der Deutschen Einheit ganztägig, an allen übrigen Wiesntagen ab 18 Uhr. An erlaubten Tagen lässt sich der Wagen in der Kinderwagengarage am Familien-Platzl abstellen. Verboten sind außerdem Glasflaschen sowie Taschen und Rucksäcke über drei Liter Fassungsvermögen — ähnliche Regeln gelten inzwischen auf vielen bayerischen Festen.
Ein Familientag ist kein billiger Tag. Für zwei Erwachsene und zwei Kinder liegt ein Wiesn-Besuch 2026 bei etwa 135 bis 185 Euro, wenn im Zelt gegessen wird. Die Maß kostet 14,80 bis 15,90 Euro, ein halbes Hendl 16,90 bis 19,90 Euro, eine große Brezn 7 bis 8 Euro. Kleine Karussells kosten 4 bis 6 Euro pro Fahrt, größere Geschäfte über 10 Euro.
Drücken lässt sich die Summe über den Familientag selbst, über Essen an den Ständen statt im Zelt, über die Trinkbrunnen und über einen Teil des Tages auf der Oide Wiesn, wo eine Fahrt 1,50 Euro kostet.
Zur Sicherheit drei Punkte, die sich bewähren. Erstens einen Treffpunkt vereinbaren, bevor man das Gelände betritt, und ihn vom Kind wiederholen lassen. Das Münchner Stadtjugendamt rät ausdrücklich, dafür nicht die Bavaria oder das Riesenrad zu wählen, sondern den Eingang des Servicezentrums, weil die Wahrzeichen zu voll sind. Zweitens ein Armband oder ein Zettel in der Jackentasche mit der Handynummer. Drittens die Anlaufstellen kennen: Das Servicezentrum Theresienwiese bietet Wickeln und Stillen, der Jugendschutz ist dort abends besetzt.
Am Dienstag, 22. September, und Dienstag, 29. September 2026. Bis 19 Uhr gelten ermäßigte Fahr-, Eintritts- und Verkaufspreise. Die Höhe der Ermäßigung legt jeder Betrieb selbst fest, halbe Fahrpreise sind nicht garantiert.
An Samstagen und am 3. Oktober sind Kinderwagen ganztägig verboten, an allen anderen Tagen ab 18 Uhr. Am Familien-Platzl gibt es eine Kinderwagengarage.
Nach § 4 Jugendschutzgesetz ist der Aufenthalt in Gaststätten unter 16 Jahren nur in Begleitung erlaubt, ausgenommen ein Essen oder Getränk zwischen 5 und 23 Uhr. Auf dem Oktoberfest gilt zusätzlich die Oktoberfestverordnung: Unter 16-Jährige dürfen ab 20 Uhr nur mit personensorgeberechtigter oder erziehungsbeauftragter Person auf dem Gelände sein, Kinder unter 6 Jahren gar nicht mehr in die Bierzelte.
Draußen am Vormittag meist nicht, in einem gut gefüllten Festzelt am Abend schon. Solche Veranstaltungen erreichen 90 bis 120 Dezibel, während bei Kindern bereits ab etwa 80 Dezibel Schäden möglich sind. Sinnvoll sind Kapselgehörschützer oder Stöpsel mit SNR 30 bis 37 Dezibel nach DIN EN 352.
Kinderkarussells, Märchenbahnen und Familienachterbahnen wie die Wilde Maus sind meist ab 3 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt. Allein fahren dürfen Kinder dort in der Regel erst ab 5 bis 8 Jahren. Größere Geschäfte verlangen 1,20 bis 1,40 Meter Körpergröße, maßgeblich ist immer der Aushang an der Kasse.
Auf der Wiesn 2026 sind für zwei Erwachsene und zwei Kinder etwa 135 bis 185 Euro realistisch, wenn im Zelt gegessen wird. Wer an einem Familientag kommt, an Ständen isst und die Oide Wiesn mit 1,50 Euro pro Fahrt einbaut, kommt deutlich günstiger weg.
Bild oben: -wuppertaler · CC BY 4.0 · Wikimedia Commons